Donnerstag, 9. Januar 2014

Mangelnder Schutz von Designleistungen durch das Urheberrecht

In aller Regel gehen die meisten Designer davon aus, dass ihre erstellten designerischen Leistungen vom Urheberrecht weitestgehend geschützt sind. Dies ist allerdings in den meisten Fällen eine falsche Annahme. Denn in der Praxis stellt es sich so dar, dass in selbst in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Leistungen im Designbereich lediglich als Handwerk eingestuft werden und damit nicht unter den Schutz den Urheberrechts fallen. Denn der Schutz des Urheberrechts greift nur für „über das handwerklich durchschnittliche hinausgehende Schöpfungen“, als dieses werden Designleistungen in 95 Prozent aller Fälle nicht angesehen. Diese Hürde zu nehmen ist selbst durch handwerklich sehr aufwendige und professionelle Arbeiten fast nicht möglich. Wer als Designer nicht gerade mehrere Design-Preise gewonnen oder in einem anerkannten Museum ausgestellt hat wird Rechtsstreitigkeiten mit Berufung auf den Schutz durch das Urheberrecht mit sehr großer Sicherheit nicht erfolgreich führen können.

Zudem findet sich in der Rechtsprechung, auch höchstrichterlich, immer wieder der Hinweis auf die vergleichsweise einfache Möglichkeit für Designer einen Schutz durch das so genannte eingetragene Geschmacksmuster zu erhalten. Daher wird auch unter diesem Aspekt ein Urheberrechtsschutz für Designleistungen oftmals von richterlicher Seite tendenziell verneint. Zudem verbleibt in jedem Falle die Beweislast des ursprünglichen Schöpfertums einer designerischen Leistung zu erbringen, ein Unterfangen, welches sich in der Realität oftmals als schwierig herausstellt. Daher gilt es in jedem Fall ausreichende Beweismittel für den Ursprung und die Entstehung des jeweiligen Designs zu sichern. Doch auch wenn dies gelingt, ist das Urheberrecht insgesamt eher schlecht als, im wahrsten Sinne des Wortes, recht, geeignet Designleistungen ausreichend zu schützen.

Leider ist es in der Realität noch oftmals der Fall, dass Designer, Agenturen und andere in diesem Bereich tätige Personen auf das Urheberrecht vertrauen. Dies kann aber in vielen Fällen zu ungünstigen rechtlichen Positionen führen, wenn es um die Durchsetzung von Rechten und Vergütungen geht. Entsprechend wichtig ist es, alternative Schutzrechte für Designleistungen in Anspruch zu nehmen.

Für nähere Informationen wendet man sich am besten an einem Rechtsanwalt.

Montag, 30. Dezember 2013

Die Website zur Präsentation vonLeistungen und ProdukteneinesUnternehmens



Die Website eines Unternehmens sollte verschiedene Aufgaben erfüllen.
Sie sollte sie das Unternehmen bestmöglich repräsentieren und einen kurzen Überblick über die Art der Leistungen und die Branche geben, in der das Unternehmen tätig ist.
Beispielsweise sollte sich die Website eines Wellness-Dienstleisters klar von der eines Bestattungsservices unterscheiden.
Gleichzeitig sollte sie das Unternehmen ganz klar von der Konkurrenz abgrenzen und die Einzigartigkeit der Marke oder der Leistungen bewerben.
Außerdem muss das Design einer Website speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten sein.
Natürlich muss eine Website auch so konzipiert sein, dass sie von den meisten Suchmaschinen schnell gefunden werden kann und somit viele potentielle Kunden und Interessenten auf die Website kommen.
Selbstverständlich sollten beim Webdesign auch geltende Normen und technische Standards eingehalten werden.
Um sicherzugehen, dass der Webdesigner qualifiziert für den Auftrag ist, sollte man vorab Referenzprojekte prüfen.
Ein qualitativ hochwertiges Webdesign Tirol ist bereits für wenige hundert Euro zu bekommen.
Das Internet beinhaltet bereits heute eine derart enorme Datenmenge, dass es besonders wichtig ist, sich von der Konkurrenz abzugrenzen.
Sucht man in Google beispielsweise nach dem Keyword „Anwalt München“ bekommt man dafür über 2 Millionen Ergebnisse.
Sehr viele Websites beinhalten jedoch sehr wenige Inhalte und haben deswegen nur vergleichbar schlechte Positionen in den Suchmaschinen.
Kann die Website mehr Inhalt und mehr Verlinkungen von Partnerseiten aufweisen, wird sie als relevanter eingestuft und erscheint auf einer besseren Position. Dieser Prozess wird Suchmaschinenoptimierung genannt auch SEO. Es gibt dafür lokale Firmen wie SEO Tirol.
Für die so wichtige Positionierung in den Suchmaschinen spielen allerdings nicht nur Keywords und Backlinks eine wichtige Rolle – auch das Webdesign beeinflusst die Suchmaschinenposition der Website.Das Webdesign ist also eine Voraussetzung dafür, dass die Seite schneller von den Algorithmen der großen Suchmaschinen erfasst und daraufhin in den Ergebnissen zu relevanter Suchen auftaucht. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Internetbenutzer bei seiner Suche auf die Unternehmenswebsite gelangt, wesentlich höher.

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Warum die sozialen Netzwerke so wichtig sind



Viele Facebook-Fans zu habenbedeutend nicht nur ein sehr hohes Werbepotenzial, sondern außerdem auch eine hohe soziale Glaubwürdigkeit.
Viele Interessenten überprüfen vor einem Kauf gerne die Facebook-Seite eines Unternehmens oder einer Marke. Nur wenn es hier genügend Likes und Fans gibt, fühlt sich der Kunde sicher und kann beruhigt einkaufen.
Je mehr Fans und Likes ein Unternehmen nun hat, desto höher sind auch die Conversionsraten auf der Verkaufswebsite.
Dadurch wiederum steigt der Umsatz, während die Kosten für Facebook-Fans extrem niedrig sind.
Ein Fan kostet bei seriösen Anbietern weniger als 10 Cent. Das ist ein extrem geringer Betrag, verglichen mit dem Nutzen, den viele Facebook-Fans bringen.
Man sollte allerdings darauf achten, dass die gekauften Fans und Likes auch wirklich seriös und organisch wirken.
Das ist lediglich dann der Fall, wenn der Fanaufbau zeitlich verteilt ist und die Fans und Likes zu einem hohen Prozentsatz auch aus dem gleichen Land wie das Unternehmen selbst kommen.
Wenn ein Unternehmen nun in Deutschland tätig ist, sollte man auch darauf achten, dass man mehrheitlich deutsche Fans hat.
Diese Form der Eingrenzung wird auch als Targeting bezeichnet. Beim Targeting gibt es mehrere Formen. Will man die Zielgruppe auf ein bestimmtes Land und eine bestimmte Region eingrenzen, nennt man das Geo-Targeting.
Selbstverständlich kann außer dem Wohnort auch eine andere Fan-Zielgruppe definiert werden. Wenn eine Website zum Beispiel Zigarren vertreibt, macht es weniger Sinn, wenn die Facebook-Seite der Website sehr viele Fans hat, die jünger als 18 Jahre alt sind.
Weil diese Zielgruppe vorerst nicht in Käufer verwandelt werden kann, hat die Kampagne ihr Ziel verfehlt. Sinnvoller wäre es, wenn man auf der Website beispielsweise Tierfutter und Hundehalsbänder vertreibt und die Zielgruppe bei Facebook-Fans auf Hundehalter einschränkt.
Außerdem könnte noch angegeben werden, dass man nur Fans haben möchte, denen auch eine bestimmte Hundewebsite auf Facebook gefällt.