Donnerstag, 9. Januar 2014

Mangelnder Schutz von Designleistungen durch das Urheberrecht

In aller Regel gehen die meisten Designer davon aus, dass ihre erstellten designerischen Leistungen vom Urheberrecht weitestgehend geschützt sind. Dies ist allerdings in den meisten Fällen eine falsche Annahme. Denn in der Praxis stellt es sich so dar, dass in selbst in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Leistungen im Designbereich lediglich als Handwerk eingestuft werden und damit nicht unter den Schutz den Urheberrechts fallen. Denn der Schutz des Urheberrechts greift nur für „über das handwerklich durchschnittliche hinausgehende Schöpfungen“, als dieses werden Designleistungen in 95 Prozent aller Fälle nicht angesehen. Diese Hürde zu nehmen ist selbst durch handwerklich sehr aufwendige und professionelle Arbeiten fast nicht möglich. Wer als Designer nicht gerade mehrere Design-Preise gewonnen oder in einem anerkannten Museum ausgestellt hat wird Rechtsstreitigkeiten mit Berufung auf den Schutz durch das Urheberrecht mit sehr großer Sicherheit nicht erfolgreich führen können.

Zudem findet sich in der Rechtsprechung, auch höchstrichterlich, immer wieder der Hinweis auf die vergleichsweise einfache Möglichkeit für Designer einen Schutz durch das so genannte eingetragene Geschmacksmuster zu erhalten. Daher wird auch unter diesem Aspekt ein Urheberrechtsschutz für Designleistungen oftmals von richterlicher Seite tendenziell verneint. Zudem verbleibt in jedem Falle die Beweislast des ursprünglichen Schöpfertums einer designerischen Leistung zu erbringen, ein Unterfangen, welches sich in der Realität oftmals als schwierig herausstellt. Daher gilt es in jedem Fall ausreichende Beweismittel für den Ursprung und die Entstehung des jeweiligen Designs zu sichern. Doch auch wenn dies gelingt, ist das Urheberrecht insgesamt eher schlecht als, im wahrsten Sinne des Wortes, recht, geeignet Designleistungen ausreichend zu schützen.

Leider ist es in der Realität noch oftmals der Fall, dass Designer, Agenturen und andere in diesem Bereich tätige Personen auf das Urheberrecht vertrauen. Dies kann aber in vielen Fällen zu ungünstigen rechtlichen Positionen führen, wenn es um die Durchsetzung von Rechten und Vergütungen geht. Entsprechend wichtig ist es, alternative Schutzrechte für Designleistungen in Anspruch zu nehmen.

Für nähere Informationen wendet man sich am besten an einem Rechtsanwalt.