Donnerstag, 17. April 2014
Polnische Pflegekräfte für die häusliche Pflege anstellen
Montag, 17. Februar 2014
Parken am Flughafen Frankfurt muss nicht teuer sein
Vorteilhaften Parkservice nutzen
Nutzt man einen vorteilhaften Service, muss man sich im Urlaub keinerlei Sorgen um den Wagen machen, denn dieser ist sicher und geschützt. So kann man das Geld sparen, was man danach im Urlaub ausgeben kann. Was die Preise betrifft, so werden diese zumeist von einem Unternehmen inklusive Transfer angeboten, denn das Auto wird gebracht, wenn die Kunden wieder gut angekommen sind. Oft werden noch andere umfangreiche Zusatzleistungen angeboten, wie beispielsweise eine kleine Autoreparatur, bzw. ein kompletter TÜV oder auch ein spezieller Service für die Glasscheiben.
Direkte Übernahme und Übergabe
Ein besonders vorteilhafter Service ist zum Beispiel, wenn die Fahrzeuge der Kunden direkt am Terminal am Flughafen Frankfurt übernommen werden. So geht es ohne Umweg direkt in Richtung Flugzeug, bzw. direkt zum Check in, ohne dass man einen weiteren Aufwand oder Umwege in Kauf nehmen muss. Bei der Rückkehr kann man sich dann wieder über einen perfekten Service freuen, denn das Auto wird direkt zum Flughafen gebracht. So kann man unkompliziert einsteigen und sich auf die Heimreise begeben.
Flexibilität und günstige Preise
Mit einem solchen Service ist man flexibel, günstig und einfach unterwegs, denn neben der 24 h Betreuung verliert man auch noch keine Zeit. Besonders für Geschäftsreisende eignet sich diese Methode, denn es gilt, zeitlichen Aufwand zu vermeiden. Auch die Fahrzeugschlüssel kann man sicher aufbewahren lassen und während der Abwesenheit in einen Tresor legen.
Donnerstag, 9. Januar 2014
Mangelnder Schutz von Designleistungen durch das Urheberrecht
In aller Regel gehen die meisten Designer davon aus, dass ihre erstellten designerischen Leistungen vom Urheberrecht weitestgehend geschützt sind. Dies ist allerdings in den meisten Fällen eine falsche Annahme. Denn in der Praxis stellt es sich so dar, dass in selbst in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Leistungen im Designbereich lediglich als Handwerk eingestuft werden und damit nicht unter den Schutz den Urheberrechts fallen. Denn der Schutz des Urheberrechts greift nur für „über das handwerklich durchschnittliche hinausgehende Schöpfungen“, als dieses werden Designleistungen in 95 Prozent aller Fälle nicht angesehen. Diese Hürde zu nehmen ist selbst durch handwerklich sehr aufwendige und professionelle Arbeiten fast nicht möglich. Wer als Designer nicht gerade mehrere Design-Preise gewonnen oder in einem anerkannten Museum ausgestellt hat wird Rechtsstreitigkeiten mit Berufung auf den Schutz durch das Urheberrecht mit sehr großer Sicherheit nicht erfolgreich führen können.
Zudem findet sich in der Rechtsprechung, auch höchstrichterlich, immer wieder der Hinweis auf die vergleichsweise einfache Möglichkeit für Designer einen Schutz durch das so genannte eingetragene Geschmacksmuster zu erhalten. Daher wird auch unter diesem Aspekt ein Urheberrechtsschutz für Designleistungen oftmals von richterlicher Seite tendenziell verneint. Zudem verbleibt in jedem Falle die Beweislast des ursprünglichen Schöpfertums einer designerischen Leistung zu erbringen, ein Unterfangen, welches sich in der Realität oftmals als schwierig herausstellt. Daher gilt es in jedem Fall ausreichende Beweismittel für den Ursprung und die Entstehung des jeweiligen Designs zu sichern. Doch auch wenn dies gelingt, ist das Urheberrecht insgesamt eher schlecht als, im wahrsten Sinne des Wortes, recht, geeignet Designleistungen ausreichend zu schützen.
Leider ist es in der Realität noch oftmals der Fall, dass Designer, Agenturen und andere in diesem Bereich tätige Personen auf das Urheberrecht vertrauen. Dies kann aber in vielen Fällen zu ungünstigen rechtlichen Positionen führen, wenn es um die Durchsetzung von Rechten und Vergütungen geht. Entsprechend wichtig ist es, alternative Schutzrechte für Designleistungen in Anspruch zu nehmen.
Für nähere Informationen wendet man sich am besten an einem Rechtsanwalt.