Freitag, 18. April 2014

Steuern sparen mit dem Nießbrauchsrecht bei Immobilien



Die größten Werte bei einer Erbschaft sind meist Immobilien. Zwar gibt es bei einer Erbschaft den einen oder anderen Freibetrag, doch am Ende ist es einfach so, dass „Vater Staat“ doch einen ganz beachtlichen Teil einer Erbschaft für sich beansprucht. Mit dem Nießbrauchsrecht bzw. mit einer Vereinbarung zum Nießbrauch, noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers können hier aber auf eine ganz legale Art und Weise Steuern gespart werden.

Was ist das Nießbrauchsrecht bei Immobilien?

Bei einer Nießbrauch-Vereinbarung bei Immobilien überlässt der Eigentümer die Immobilie, den späteren Erben schon vor seinem Ableben. Der Eigentümer behält sich aber das allgemeine Nutzungsrecht vor.

Das Nutzungsrecht könnte beim Nießbrauch so aussehen:

Der Eigentümer überlässt den späteren Erben vorzeitig eine Immobilie als Schenkung. Er behält sich aber das lebenslange Wohnrecht in der Immobilie vor.

Der Schenkende überlässt zu Lebezeiten das Eigentum an die späteren Erben. Es wird aber vereinbart, dass der Schenkende das Recht auf die Mieterträge für beispielsweise die nächsten 15 Jahre behält.

Denkbar ist ebenso eine Mischform aus beiden Arten des Nießbrauchs. Der Schenkende behält sich ein Wohnrecht und das Recht auf Mieterträge vor.

Wie können mit Nießbrauch Steuern gespart werden?

Wie bei einer Erbschaft gelten bei Schenkungen alle zehn Jahre bestimmte Freibeträge. Wer also einen längeren Zeitraum zur Verfügung hat, der kann vorher, noch zu Lebezeiten, eine Immobilie steuerfrei an die späteren Erben verschenken. Hier ist es dann möglich, Steuerfreibeträge mehrfach geltend zu machen.

Es gibt beim Nießbrauch aber auch Nachteile, die vor einem solchen Schritt bedacht werden sollten. Während beispielsweise Pflichtteilansprüche weiterer Angehöriger des Schenkenden nach 10 Jahren verjähren, bleibt diese beim Nießbrauch unberührt und verjährt nicht. Wichtig ist es daher, sich im Vorfeld von einem Experten zum Thema beraten zu lassen, der von Fall zu Fall entscheiden kann, ob eine Schenkung mit Nießbrauch die beste Lösung ist, damit die Erben aus der Schenkung auch finanzielle Vorteile ziehen.

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