Die größten Werte bei einer Erbschaft
sind meist Immobilien. Zwar gibt es bei einer Erbschaft den einen oder anderen
Freibetrag, doch am Ende ist es einfach so, dass „Vater Staat“ doch einen ganz beachtlichen
Teil einer Erbschaft für sich beansprucht. Mit dem Nießbrauchsrecht bzw. mit
einer Vereinbarung zum Nießbrauch, noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers
können hier aber auf eine ganz legale Art und Weise Steuern gespart werden.
Was ist das Nießbrauchsrecht bei Immobilien?
Bei einer Nießbrauch-Vereinbarung bei
Immobilien überlässt der Eigentümer die Immobilie, den späteren Erben schon vor
seinem Ableben. Der Eigentümer behält sich aber das allgemeine Nutzungsrecht
vor.
Das Nutzungsrecht könnte beim Nießbrauch so aussehen:
•Der Eigentümer überlässt den späteren
Erben vorzeitig eine Immobilie als Schenkung. Er behält sich aber das lebenslange
Wohnrecht in der Immobilie vor.
• Der Schenkende
überlässt zu Lebezeiten das Eigentum an die späteren Erben. Es wird aber
vereinbart, dass der Schenkende das Recht auf die Mieterträge für
beispielsweise die nächsten 15 Jahre behält.
• Denkbar ist
ebenso eine Mischform aus beiden Arten des Nießbrauchs. Der Schenkende behält
sich ein Wohnrecht und das Recht auf Mieterträge vor.
Wie können mit Nießbrauch Steuern gespart werden?
Wie bei einer Erbschaft gelten bei
Schenkungen alle zehn Jahre bestimmte Freibeträge. Wer also einen längeren Zeitraum
zur Verfügung hat, der kann vorher, noch zu Lebezeiten, eine Immobilie
steuerfrei an die späteren Erben verschenken. Hier ist es dann möglich,
Steuerfreibeträge mehrfach geltend zu machen.
Es gibt beim Nießbrauch aber auch
Nachteile, die vor einem solchen Schritt bedacht werden sollten. Während
beispielsweise Pflichtteilansprüche weiterer Angehöriger des Schenkenden nach
10 Jahren verjähren, bleibt diese beim Nießbrauch unberührt und verjährt nicht.
Wichtig ist es daher, sich im Vorfeld von einem Experten zum Thema beraten zu lassen, der von Fall zu
Fall entscheiden kann, ob eine Schenkung mit Nießbrauch die beste Lösung ist,
damit die Erben aus der Schenkung auch finanzielle Vorteile ziehen.
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